Grundsteuerreform 2025 auf der Zielgeraden

Wadersloh findet weitgehend aufkommensneutralen Weg

Die Grundsteuerreform 2025 betrifft Hausbesitzer, Mieter, Landwirte, Gewerbetreibende und auch Besitzer unbebauter Grundstücke, was meist Gewerbegrundstücke sind. Wie bisher berechnet sich die Grundsteuer aus dem vom Finanzamt berechneten Grundsteuermessbetrag, der mit dem jährlichen vom Gemeinderat neu bestimmten Grundsteuerhebesatz multipliziert wird. Als Ergebnis erhält man den jährlichen Grundsteuerbetrag, eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde...

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisher angewandten Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken als für verfassungswidrig erklärt, deshalb nun die Neubewertung aller Grundstücke, die inzwischen mit Hilfe der Grundstückseigentümer erfolgt ist. Bei Grundstücken, für die keine Erklärung beim Finanzamt eingegangen ist, erfolgt eine Festsetzung nach Schätzung des Finanzamtes.

Bund und Land wollen, dass die Gemeinden ihre Hebesätze für 2025 so anpassen, dass sich durch die neue Grundsteuerreform keine nennenswerte Erhöhung der Steuerbeträge ergibt.

Die Wadersloher Gemeindeverwaltung hat nun für den letzten Hauptausschuss verschiedene Modellrechnungen für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) und B (Wohnbebauung und unbebaute Grundstücke) vorgelegt. Die endgültigen Hebesätze werden im Rahmen des Beschlusses über die Hebesatzsatzung in der Ratssitzung im Dezember beschlossen.

Nur soviel sei an dieser Stelle schon erwähnt, mit einem Hebesatz von 299% für die Grundsteuer A und von 599% für die Grundsteuer B (Wohnen und Nichtwohnen)  kommt man dem Vorjahresergebnis schon recht nahe.

Bei einem Grundsteuermessbetrag von 84,10 Euro und dem Hebesatz von 599% würde man z.B. auf den jährlichen Grundsteuerbetrag von 503,76 Euro kommen. Leider kann die individuelle Grundsteuer nach der neuen Bewertung der Grundstücke sowohl stark steigen, als auch stark sinken, wie die bisherigen Erkenntnisse der Verwaltung zeigen!