Auch der Einbau von Regenwasser-Zisternen werden ab 2 m³ zusätzlich gefördert

Zunächst stehen 10.000 Euro im Haushaltsplan

Die CDU Fraktion hatte bereits Anfang Februar 2022 für ein Förderprogramm zur Dachentwässerung einen Antrag gestellt. Dieser wurde inzwischen in den Ausschüssen beraten.
Da eine vollständige Versickerung des Regenwassers von Dachflächen auf den Grundstücken außerhalb des Gewerbegebietes Liesborn nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wegen des Grundwasserstandes und der in Wadersloh im Allgenmeinen nicht ausreichenden Versickerungsfähigkeit der Böden nicht möglich ist, befassten sich die Ausschüsse nur mit einem Förderprogramm zur Regenwasserbevorratung.

Eine 2m³ fassende Regenwasser-Zisterne mit vormontiertem Gartenfilterset, aber noch ohne Pumpe, kostet etwa 1100 Euro bei www.zisterne.netEine 2m³ fassende Regenwasser-Zisterne mit vormontiertem Gartenfilterset, aber noch ohne Pumpe, kostet etwa 1100 Euro bei www.zisterne.net
Bereits seit Dezember 2008 wurde in Wadersloh ein Anreiz zum Einbau von Zisternen geschaffen, da je m³ Zisterneninhalt die für die Regenwasserberechnung im jährlichen Abgabenbescheid der Gemeinde festzusetzenden Fläche 7m² abgezogen werden. Die Mindestgröße der Zisterne beträgt 2m³.
Wird das Regenwasser nicht nur für die Gartenbewässerung, sondern auch im Haus durch eine Regenwassernutzungsanlage verwendet, so wird ein weiterer Nachlass gewährt.
Damit weitere Anreize für die Nutzung von Regenwasser geschaffen werden, wie aus dem Antrag der CDU hervorgeht, haben die Ausschüsse nun eine zusätzliche Förderung zum Einbau einer Bevorratungsmöglichkeit für Regenwasser beschlossen:
Die Mindestgröße beträgt 2 m³ Förderung durch die Gemeinde pro volle m³ Inhalt 200 Euro Maximal 400 Euro pro Grundstück
Maximal 50% der anfallenden Kosten
Förderantrag vor Maßnahmebeginn an die Gemeinde
Der Nachweis des Einbaus ist der Gemeinde anhand einer Fotodokumentation nachzuweisen, die Größe der Zisterne anhand der Rechnung.
Bei Ausschöpfung der Fördermittel (10.000 Euro) werden Förderanträge aus dem Vorjahr in das folgende Jahr übernommen.



Die Förderung gilt auch, wenn eine Zisterne im Bebauungsplan bereits festgesetzt worden ist.