Bereits im letzten Jahr wurde im Bauausschuss beschlossen, dass die Regenrückhaltesenken (RRS) an der Diestedder Eichenallee und am Berkenweg wegen ihrer naturnahen Ausprägung und flachen Anlage nicht eingezäunt werden sollen. Lediglich die Senke an der Hagedornstraße sollte mit einer dichten Hecke umpflanzt werden, da sich nicht weit entfernt ein Kinderspielplatz befindet.
Klaus Grothues besprach mit Henning Rehbaum (MdL) am RHB an der Westkampstraße die Problematik der Verkehrssicherheitspflicht der Kommunen an Regenrückhaltebecken. Rechts eine gute Lösung in Diestedde. In der vergangenen Woche ist nun eine Buchenhecke gepflanzt worden und, da für die Pflege des Bereichs auch eine Zufahrt nötig ist, bereits die Pfosten für ein verschließbares Tor gesetzt. Eine gelungene, naturnahe Maßnahme, so wie es sich die CDU-Fraktion vorstellte.
In der Bauausschusssitzung vom 15. März hatten nun die neu gewählten Fraktionen über eine eventuelle Sicherung der RRS in Wadersloh und Liesborn zu entscheiden. Die Gemeindeverwaltung plädierte erneut dafür, alle in Frage kommenden RRS mit einem 1,80 Meter hohen Stabgitterzaun zu sichern. Diesem Ansinnen folgten die SPD-Mitglieder im Ausschuss vorbehaltlos. Die FWG war für eine Höhe von 1,60 Meter.
Anders die CDU, sie hatte jede RRS unter die Lupe genommen und im Ausschuss vorgestellt. Die CDU wies darauf hin, dass die RRS absichtlich großflächig angelegt seien, also mehr eine Senke als ein Becken darstellten. Sie liegen nicht im, sondern am Rande von Baugebieten.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass trotz intensiver Forderung von Seiten der CDU von der Verwaltung bundesweit kein Unglücksfall an oder in einer RRS benannt werden konnte, wo Vertreter einer Kommune angeklagt oder gar verurteilt wurden, schlug man vor, die RRS in Liesborn an der Westkampstraße/Hofwiese und an der Herzfelder Straße nicht einzuzäunen.
Bei der Wadersloher RRS an der Karl-Arnold-Straße sollen einige öffentlich zugängige Teilbereiche mit einem 1,40 Meter hohen Zaun gesichert werden. Am Buschkamp wird die teilweise Bepflanzung mit einer Hecke vorgeschlagen. An einigen Stellen ließe sich auch die Böschung abflachen, damit der von manchen Gutachtern geforderte maximale Böschungswinkel von 45 Grad nicht überschritten wird.