Die größte Summe der Investitionsausgaben, 2,5 Millionen Euro, wird auch in diesem Jahr für den Erwerb von Grundstücken ausgegeben, die zum großen Teil in den nächsten Jahren wieder verkauft werden. Einige Grundstücke müssen jedoch auch für Ausgleichsmaßnahmen oder Grundstückstausch von der Gemeinde gekauft werden. Für 2021 sind deshalb auch 2,9 Millionen für die Veräußerung von Bau- und Gewerbegrundstücken veranschlagt. Zusätzlich werden über eine Million für Beiträge (Kanalanschluss, Straßenendausbau etc.) als Einnahmen erwartet.
Der nächste Ausgabenblock betrifft die geplanten Baumaßnahmen der Gemeinde: 5,8 Millionen. Es handelt sich hier u.a. um die Gestaltung des Unteren Freudenbergs (490T Euro), den Ausbau des Breitbands im Außenbereich und in den Gewerbegebieten (404T Euro), Kanalbaumaßnahme (890T Euro), Ersatzneubau Brücke Ackfelder Straße (300T Euro), Erneuerung der Technik in der Heinrich-Wecker-Sporthalle/Schwimmbad in Liesborn (280T Euro) und Erneuerung der Wirtschaftswege wie in jedem Jahr für 150 T Euro.
Ankauf und Erschließung von Grundstücken als Baugebiete ist nach wie vor in allen Ortsteilen geplant Ob auch 490.000 Euro für den Abriss der ehemaligen Realschule benötigt werden, steht noch in den Sternen. Die Summe wurde vorsorglich in den Haushalt eingesetzt, müsste aber dann dem erhofften Kaufpreis für das Grundstück aufgeschlagen werden, aber das ist natürlich Verhandlungssache.
Für die Investitionen erwartet die Verwaltung aus verschiedenen Förderprogrammen von Bund und Land Finanzierungshilfen. Bei der Brücke übernimmt die Stadt Oelde die Hälfte der Kosten, da in der Mitte die Grenze mit Stromberg verläuft. Den 8,4 Millionen für investive Ausgaben stehen, vorausgesetzt alle geplanten Zuschüsse kommen auch, investive Einzahlungen von knapp 7,5 Millionen gegenüber, sodass aufgrund der Investitionen die Verschuldung der Gemeinde „nur“ um etwa 900.000 Euro steigen wird.
Änderungen sind in den Haushaltsberatungen möglich. Vielleicht kann die eine oder andere Maßnahme auch vorgezogen werden, die augenblicklich für 2022 oder später vorgesehen ist. Es ist auch möglich, dass ein Zuschussbescheid auf sich warten lässt und damit eine geplante Maßnahme ins nächste Jahr verschoben werden muss. Die Vertröstung auf den „Sankt Nimmerleinstag“ wäre aber nicht hinzunehmen.