Keine Mitschuld am Unfall in Göttingen festgestellt
Aufatmen im Rathaus, Die beiden wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Mitarbeiter der Gemeinde Wadersloh wurde am Mittwochmorgen im Beckumer Amtsgericht freigesprochen.. Auch der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer seine Meinung geändert und selbst sich für einen Freispruch ausgesprochen. Ausschlaggebend war die Feststellung, dass der Epplerweg in Liesborn-Göttingen nie eine Widmung als Straße erhielt, sondern nur ein einfacher Wirtschaftsweg für den Anliegerverkehr sei. Das Freischneiden des Sichtdreiecks musste also die Gemeinde nicht kontrollieren. Nicht Aufgabe des Gerichts sei es aber in dieser Verhandlung gewesen, nun den Verantwortlichen zu benennen. Der Eppelerweg mündet in die Kreisstraße Göttinger Breede. I
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