Nordrhein-Westfalens Kommunen können Integration. Aber das funktioniert nicht zum Nulltarif, darauf hat der nordrhein-westfälische Städtetag berechtigterweise hingewiesen. Das Gelingen von Integration entscheidet sich vor Ort. Deshalb müssen Städte und Gemeinden finanziell in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe erfolgreich zu meistern. Deshalb dürfen die Kommunen nicht auf den Integrationskosten für Flüchtlinge sitzenbleiben. Städte und Gemeinden schaffen zusätzliche Personalstellen und müssen weitere einplanen, um die soziale Betreuung sicherzustellen und die ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, die Kommunen finanziell zu unterstützen. Der Bund stellt den Ländern insgesamt 2 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen erhält davon 434 Millionen Euro pro Jahr. Andere Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg entlasten ihre Kommunen bereits seit Jahren auch bei der Aufgabe der Unterbringung und Integration von anerkannten Asylbewerbern. Die CDU-Landtagsfraktion fordert daher, dass die Mittel des Bundes den Kommunen als Kommunale Integrationspauschale zur Verfügung gestellt werden. Es reicht nicht aus, einen wortreichen Integrationsplan aufzustellen. Die Gelder des Bundes dürfen nicht im Landeshaushalt versickern. Die Landesregierung darf nicht nur Wünsche äußern, sondern muss auch sagen, wie es bezahlt werden soll. Bislang unternimmt die Landesregierung zu wenig, die Kommunen bei der Integration finanziell zu entlasten. Denn was die geplanten Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen das Land und die Kommunen kosten und wie sie bezahlt werden sollen, ist weiterhin offen.