Neues Denkmalschutzgesetz erläutert
Im vollbesetzten Wadersloher Ratssaal informierte am Mittwoch (24.4.) Dr. Jörg Niggemeyer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Paderborn, die Mitglieder des Fachausschusses für Schule, Kultur und Sport sowie die des Hauptausschusses über das neue Denkmalschutzgesetz NRW und die Rolle der Unteren Denkmalbehörde, die die Gemeinde innehat. Um diese Informationen hatte schon Ende letzten Jahres Klaus Grothues, Vorsitzender der CDU Ortsunion Liesborn, gebeten.
Da die aktuell diskutierte Unterschutzstellung einer historischen Hofanlage im Außenbereich des Ortsteils Liesborn schon seit geraumer Zeit hohe Wellen schlägt, hat die Gemeindeverwaltung nun einen unabhängigen Fachmann im Verwaltungsrecht eingeladen, der das Verfahren bei Unterschutzstellung von Baudenkmälern den Politikern und Vertretern der Gemeindeverwaltung am Mittwoch im Rathaus vorstellte.
Vor eineinhalb Jahren hat der Landtag NRW dieses Gesetz novelliert, den Gemeinden als Untere Denkmalbehörde wurde dadurch mehr Mitspracherecht eingeräumt, was viele Kommunalpolitiker vor Ort schon seit Jahren gefordert haben.
Aus dem §24 DSchG NRW geht hervor: „(2) Die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen die Entscheidungen nach Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes.“ (Anmerkung: Die Obere Denkmalbehörde ist für Wadersloh der Kreis Warendorf.)
Da im aktuellen Denkmalschutzgesetz auch der Passus „Kunst- und Kulturgeschichte“ aufgenommen wurde, könnten damit auch originalgetreue Nachbauten, die der Landschaftsverband (LWL) bisher nicht als denkmalwürdig angesehen hat, und deren Alter keine Bedeutung spielt, geschützt werden.
Der vermutlich endgültige Beschluss zur Liesborner Hofanlage wird nach erneuter Beratung mit dem LWL wohl im Hauptausschuss am 18. September erfolgen.