Fünf neue Windenergieanlagen geplant
Der Bauausschuss hatte bereits im November 2023 den Investoren für die in Wadersloh südlich der Baseler Straße geplanten zwei Windräder signalisiert, dass man dem Vorhaben positiv gegenüberstehe, zumal die Investoren aus der Gemeinde kommen. Das Projekt wurde inzwischen weiter vorangebracht, sodass am 19. Februar der Bauausschuss und am 5. März der Hauptausschuss beschlossen, das Bauleitverfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu starten.
Die im Flächennutzungsplan (FNP) geänderten Flächen können später als Windenergiegebiete im neuen Regionalplan übernommen werden und sind dann bauplanrechtlich gesichert. Die Einsichtnahme dieser 34. Änderung des FNP ist im Rathaus nach der nächsten Ratssitzung am 19. März einen Monat lang für jedermann möglich. Noch nicht so weit sind die politischen Beratungen über den Bau von drei Windenergieanlagen (WEA), die die Genossenschaft Umweltfreundliche Energien Wadersloh (UEWeG) östlich von Liesborn-Göttingen im Bereich Baage/ Göttinger Straße errichten will.
Ludger Rembeck und Dr. Torsten Winkelnkemper von der UEWeG stellten das Projekt im letzten Bauausschuss vor. Die Planer konnten aus dem positiven Abstimmungsergebnis jedoch mitnehmen, dass auch für den Bau der Göttinger Windräder schon vor Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans keine größeren Hindernisse zu erwarten sind. Den Kommunalpolitikern aller Fraktionen schien es aber wichtig zu sein, dass die Gemeinde ähnlich wie für Freiflächen-PV-Anlagen kurzfristig auch für den Bau der nun immer höher werdenden Windenergieanlagen einen Kriterienkatalog aufstellt.
Bemerkenswert zum Thema Nutzung der Windenergie in Wadersloh ist aber auch der „Weckruf“ von CDU-Fraktionsvorstandsmitglied Dr. Ulrike Keitlinghaus im letzten Hauptausschuss (hier ein Auszug):
„Ist ein weiterer starker Zubau von WEA im Gemeindegebiet vernünftig (von 19,2 auf ca. 50 MW, zwei WEA „Wind am Eichelgarten“, drei WEA UEWeG in Göttingen)?
Viel hilft nicht immer viel!
Das Ziel des Klimaschutzes darf nicht dadurch gefährdet werden, dass Aspekte der Bezahlbarkeit und der Bewahrung der Grundlagen unseres Wirtschaftssystems vernachlässigt werden. Unser Wohlstand beruht u. a. auf wettbewerbsfähigen Energiepreisen – ihre Höhe hat neben ökonomischen vor allem auch soziale Folgen. Berechnungen der NKN-Gruppe Energie Wadersloh haben gezeigt, dass sich die Gemeinde bereits heute bilanziell zu 100 Prozent aus Erneuerbarer Energie versorgt. Ein massiver Zubau wird die Überschüsse deutlich erhöhen, uns aber in Zeiten mit Unterversorgung nicht wirklich helfen. Und mit jeder neuen Anlage verschärft sich das Problem immer weiter.
Das ist nicht nur in Wadersloh so, sondern auch in ganz Deutschland. (McKinsey & Company, ‚Zukunftspfad Stromversorgung‘, Januar 2024) Immer stärker schwankende Erzeugungskapazitäten müssen im Stromnetz mit immer mehr Aufwand ausgeglichen werden – und zwar in ganz Deutschland (Redispatch 2.0). Ausgleichen heißt: Abschaltungen bei zu viel EE-Strom im Netz - und starten von fossilen Ersatzkraftwerken bei zu wenig EE-Strom im Netz. Investoren, die im Rahmen des EEG vergütet werden, erhalten bei Abschaltung eine Entschädigung vom Übertragungsnetzbetreiber. Diese Aufwände werden über die Netzentgelte auf die Verbraucher umgelegt. Die Übertragungsnetzbetreiber verdoppeln die Netzentgelte zum Jahresbeginn, die Verteilnetzbetreiber haben eine Erhöhung der Netzentgelte von durchschnittlich 11 Prozent angekündigt…“