Auf der Zielgeraden in der Beratungsfolge befindet sich der bereits viel diskutierte Antrag des Wadersloher Netzwerkes Klimaschutz und Nachhaltigkeit (NKN) über die zukünftig zu gestaltenden Vorgärten in der Gemeinde. Im Umwelt- und auch im Bauausschuss hat die von der Verwaltung vorgeschlagene neue „Vorgartensatzung“ bereits eine deutliche Mehrheit bekommen, sodass man auch im Rat am 21. Juni mit der Verabschiedung der überarbeiteten Satzung aus dem Jahre 1999 rechnen kann.
Bestehende Vorgärten und Einfriedungen unterliegen dem Bestandsschutz. Bei wesentlichen Veränderungen müssen die Planer bzw. Hausbesitzer aber die neuen Vorgaben einhalten. Ziel der neuen Satzung ist, wieder mehr Einfluss auf die Gestaltung der Vorgärten zu nehmen. Das NKN hatte vorgeschlagen „Schottergärten“, undurchlässige Betonzäune, Stabgitterzäune mit Plastikbändern, Gabionen, Kunstrasen und Plastikbäume in Zukunft zu verhindern. Dem ist auch die Verwaltungsvorlage gefolgt.
Solche Stabgitterzäune mit Plastikbändern als Sichtschutz solles nach der neuen Vorgartensatzung in Zukunft nicht mehr geben.
In der Satzung ist auch verankert, dass Einfriedungen, die entlang der Straßenbegrenzungslinie stehen oder entlang der seitlichen Grundstücksgrenze des Vorgartens sich befinden nur bis zu einer Höhe von 1,20m zugelassen werden. Außerhalb des Vorgartenbereichs sind Zäune und Hecken bis 2 m Höhe erlaubt. Natürlich hoffen die Kommunalpolitiker, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bei nächster Gelegenheit auch ohne Zwang ihre Vorgärten ökologisch verbessern.
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