Der am 27. Februar mit großer Mehrheit in der Ratssitzung beschlossene Kriterienkatalog für Freiflächen-PV-Anlagen erleichterte der Verwaltung und den Mitgliedern im Bau-, Planungs- und Strukturausschuss am 15. März vier Anträgen auf Bauleitplanung relativ schnell und ohne Diskussion mit meist geringen Änderungen stattzugeben. Zwei weitere Anträge mussten vorerst abgelehnt werden, da sie den gesetzlichen Vorgaben so nicht entsprachen.
Die Agri-PV-Anlage in Liesborn müsste in einem kleinen Bereich z.B. durch eine Hecke zum Siedlungsbereich eingegrünt werden. Eine Freiflächen-PV-Anlage ist mit geplanten 17,5 ha auf die Wadersloher Höchstgrenze von 15 ha zu reduzieren.
Ratsmitglieder haben in Wadersloh erste positive Signale für Freiflächen-PV-Anlagen gesetzt. Im Bild eine fertige Anlage in Beckum. Da die
dritte Anlage zum geringen Teil im Landschaftsschutzgebiet liegt, außerdem das Vorhaben mit 25 ha die im Kriterienkatalog angegebene Größe deutlich überschreitet, verspricht ein Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nur bei reduzierter Größe der Anlage Erfolg auf Zustimmung.
Eine
vierte Anlage ist mit 16 ha ebenfalls etwas zu groß geplant. Die Reduzierung sollte jedoch gelingen, zumal das Vorhaben teilweise im Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegt. Ob jedoch das Vorhaben so verlegt/reduziert werden kann, dass die Vorgabe von maximal 45 Bodenpunkte für die überbaute Fläche eingehalten wird, ist noch fraglich.
Zwei weitere Anträge wurden vom Bauausschuss auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung abgelehnt. Eine dieser Anlage unterschreitet gänzlich den geforderten Mindestabstand von 400 m zu weiteren Anlagen, deren Beantragung schon wesentlich früher erfolgten.
Die zweite Anlage, deren Antrag auf Bauleitplanung abgelehnt wurde, liegt in Diestedde. Das Vorhaben liegt gänzlich in der „Kiebitz-Kulisse“ des Kreises Warendorf, außerdem teilweise im Gewässerrandstreifen im Rahmen der WRRL. Wenn der Kreis nach Überprüfung die Einschränkung aufhebt, weil eine alternative Nutzung der Kibitzinsel im Nahbereich möglich ist, kann der Antragsteller erneut das Planungsvorhaben beantragen. Diese Anlage sollte etwa sechs Hektar groß werden, davon auf 3,1 ha über „Dauerbrache“.
Es kann abschließend festgestellt werden, dass der in einem Projekttag festgelegte und im Rat beschlossene Kriterienkatalog sich bewährt hat. Er gibt auch weiteren Interessenten Anhaltspunkte für ihre Vorplanung. Ob nun die vorgestellten Planungsvorhaben tatsächlich verwirklicht werden, bleibt abzuwarten. Die vorhabenbezogenen Bebauungspläne müssen nun erst einmal aufgestellt und genehmigt werden