Zwei Bauanträge, einer für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV), der zweite für eine Agri-PV-Anlage (Agri-PV), standen Ende des Jahres zur politischen Beratung. Da die beiden geplanten Anlagen sehr groß werden sollten, beschlossen Verwaltung und Lokalpolitik vor einer eventuellen Zustimmung im Einzelfall einen Kriterienkatalog für Agri- und Freiflächen PV-Anlagen aufzustellen. Die beiden Anlagen sind nicht automatisch privilegiert wie etwa Freiflächen PV-Anlagen neben der Autobahn oder großen Bahnlinien, für die kein Bebauungsplan aufgestellt werden muss.
Schon 1981 wies die Deutsche Bundespost mit ihrer Serie "Energieforschung" auf die Photovoltaik hin, die nun auch großflächig als FF-PV-Anlagen bei der Energieversorgung eine immer größere Rolle spielen soll. Die Agri-PV, unter der eine Heidelbeerkultur vor Starkregen, Hagel oder zu viel Sonne geschützt werden soll, plant ein Landwirt in Liesborn. Die FF-PV ist in Wadersloh-Geist in der Nähe des Teerwerks vorgesehen. Beide Anlagen sollen zusammen etwa 30 ha Fläche einnehmen und Strom für etwa 10.000 Haushalte liefern. Weitere Anträge für FF-PV-Anlagen sind bereits angekündigt, sodass es sehr sinnvoll war, dass Politik und Verwaltung an einem Projekttag Ende Januar sich von Fachleuten informieren ließen, da so große Anlagen nicht planlos genehmigt werden sollten. Dieser Projekttag, den die CDU-Fraktion in der Hauptausschusssitzung vor Weihnachten vorgeschlagen hatte, wurde von den Ratsmitgliedern und Sachkundigen Bürgern sehr gut angenommen. Dort stellte man parteiübergreifend einen Kriterienkatalog auf, der anschließend in den Fraktionen beraten wurde.
Mit einigen kleinen Änderungen wurde er im Hauptausschuss und zuletzt in der Ratssitzung an 27. Februar mit großer Mehrheit verabschiedet. Kritisch gesehen wurden von vier CDU-Ratsmitgliedern, die der Landwirtschaft nahe stehen, nur die geplante Gesamtgröße sowie die Ausprägung zur Agri-PV, so dass sie hier nicht zustimmten. Meist einstimmig, nur mit einer Gegenstimme der AfD, wurden aber von den Ratsmitgliedern am Montag die 12 Punkte des Kriterienkatalogs beschlossen.
Hier die wichtigsten in Kurzform:
Ausschluss für eine PV-Anlage durch gesetzliche Vorgaben
Maximale Anlagengröße für FF-PV 15 ha Agri-PV 20 ha
Substanzieller Raum für PV auf der Fläche, Orientierung an „verträglichem“ Zubau: ca. 1,5% des Gemeindegebietes = 175 ha
Abstand zu Schloss Crassenstein mind. 1000 m
Abstand zum bebauten Siedlungsrand 300 m Abstand von Anlagen untereinander 400 m
FF-PV nur auf Flächen bis 45 Bodenpunkte Agri-PF nur bis 55 Bodenpunkte
Einbindung des WLV und des Landwirtschaftlichen Ortsvereins in die Planung
Bevorzugte Einbindung örtlicher/regionaler Unternehmen bei Planung, Bau und Betrieb der Anlage
Wirtschaftliche Beteiligungsmöglichkeit für die Gemeinde bis 24,9%
Verpflichtende Abgabe an die Gemeinde von mindestens 0,3 Cent/kWh
Rückbauverpflichtung