Aus aktuellem Anlass, vor allem für die Vorbereitung des Projekttages für Ratsmitglieder zum Thema „Freiflächenphotovoltaik-Anlagen“, hat die CDU-Fraktion Wadersloh kürzlich Guido Gutsche aus Ostenfelde ins Wadersloher Rathaus eingeladen. Guido Gutsche ist Mitglied im Regionalrat Münster, der für die zentralen Planungen im Münsterland für Gewerbegebiete, Wohnbauflächen, Rohstoffabbaugebiete, Flächen für die Windenergie und Straßenbauprojekte zuständig ist. Seit 2014 ist er auch Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion Warendorf und Vorsitzender der Planungskommission im Regionalrat.
CDU-Fraktionsvorstand mit Guido Gutsche in der Mitte Zum Thema Wohnungsbau wird bei der Aufstellung des neuen Regionalplans, dessen Vorentwurf bereits vorliegt, bei der Bevölkerungsentwicklung von Prognosen des Statistischen Landesamts NRW ausgegangen. Wadersloh wird bis 2045 nach der Planung noch 20 ha für die Wohnbebauung und 28 ha als Gewerbeflächen ausweisen können, was aus einer Graphik, die Guido Gutsche projizierte, hervorging. Hauptziel des neuen Regionalplans ist die flexiblere, schnellere und unbürokratische Zurverfügungstellung von Flächen für Wohnen und Gewerbe bei gleichzeitig sparsamem Umgang mit der Fläche.
Neu hinzugekommen ist die Einbettung von Flächen für Windenergieanlagen. Nach dem Wind-an-Land-Gesetz, das am 1. Februar in Kraft tritt, muss NRW 1,8% der Landesfläche bis 2032 (1,1% bis 2027) für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung stellen. Im Planentwurf Münsterland sind 15.330 ha Windenergiefläche ausgewiesen. Das entspricht 2,65% Münsterlandfläche. Das Münsterland leistet damit bei 15% Landesfläche einen Beitrag von 25 % bei der Windenergiegewinnung!
Zukünftig rechnet man damit, dass Solarstrom hälftig aus Dach- und Freiflächenanlagen erzeugt wird. Für Freiflächenphotovoltaik-Anlagen (FFA) muss grundsätzlich von der Gemeinde ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ausnahmen sind nur entlang der Autobahn und entlang von Schienenwegen des übergeordneten Netzes möglich, also nicht auf Wadersloher Gebiet.
Ab 10 ha FFA muss die „Raumbedeutsamkeit“ berücksichtigt werden. Sie betrifft die Rauminanspruchnahme und die Raumbeeinflussung, außerdem ist dann die Zustimmung der Regionalplanung notwendig.
Man darf gespannt sein, ob bei diesen Vorgaben sich die geplanten FFAs so schnell wie erhofft verwirklichen lassen.