Im Rat der Gemeinde Wadersloh wurde im Oktober 2021 ein Klimaschutzkonzept für die zukünftige Klimaneutralität der Gemeinde beschlossen. Um dieses zu erreichen, aber auch den steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken ist es notwendig, für die zukünftigen Baugebiete entsprechende Konzepte zu erarbeiten. Die CDU-Fraktion im Rat beantragt nun, dass die Verwaltung prüft, ob das in Wadersloh geplante Baugebiet „Mauritz“ als Klimasiedlung ausgewiesen und entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan vorgenommen werden können. Der wirtschaftliche Nutzen aller Maßnahmen soll in erster Linie den Hauseigentümern zugute kommen. Die CDU greift mit diesem Antrag viele Wünsche der Bürgerinnen und Bürger auf, die sie im NKN-Kompendium formuliert haben.
Die CDU-Fraktion stellt sich bei der Energieversorgung ein sogenanntes Kaltes Nahwärmenetz mit Anschlusspflicht für die Hauseigentümer vor. Inzwischen sind diese bundesweit in vielen Neubaugebieten erprobt. Das Kalte Nahwärmenetz kommt im Gegensatz zur klassischen Nahwärme ohne Heizzentrale aus. Stattdessen macht sich die Technik die konstante Temperatur von ungefähr 10 Grad Celsius zunutze, die in der Erde vorherrscht. In den ungedämmten Rohren des Kalten Nahwärmenetzes gelangt die Erdwärme zu den angeschlossenen Neubauten. Das Temperaturniveau beträgt hier etwa 8 bis 10 Grad Celsius. In den Häusern heben Wärmepumpen die Temperatur auf ungefähr 35 Grad Celsius für die Heizung und über 60 Grad Celsius für eine hygienische Trinkwassererwärmung an.
Die Technikzentrale zum Betrieb/Verteilung kann emissionsschutzrechtlich in der Nähe des geplanten Lärmschutzes bzw. zur Abgrenzung zum Gewerbegebiet erfolgen und ggfs. unterirdisch gebaut werden. Etwaige zusätzliche Grundbohrungen für die jeweiligen Grundstückseigentümer entfallen. Stattdessen werden mehrere Bohrungen an zentraler Stelle im Baugebiet vorgenommen.
Als Mindestanforderung sollte jedes Haus über eine Wärmepumpe, eine Photovoltaik-Anlage und eine Ladestation für E-Autos verfügen. Der erzeugte Strom soll zu mindestens 60 Prozent selbst genutzt werden. Darüber hinaus sollte der Bebauungsplan neben den üblichen Festsetzungen weitere bei- spielhafte Festsetzungen enthalten:
- Je 400 qm Grundstücksfläche sind mindestens zwei Laubbäume aus heimischen Gehölzen zu pflanzen.
- Maximale Flächenangaben zur Versiegelung der Grundstücke
- Der CDU-Antrag zur Dachentwässerung aus 02/2022 ist zu berücksichtigen.
- Flachdächer ab einer bestimmten Größe (z. B. Garagen) sind zu begrünen, sofern sie nicht für die PV-Anlage genutzt werden.
- Gestaltung von Vorgärten und Zäunen (auch zum Nachbarn hin) sollten im Bebauungsplan festgeschrieben werden.
- Regelungen zu Auffahrten, Stellplätzen und Kiesbeeten.
Ergänzend soll zusätzlich eine zentrale Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher betrieben werden. Diese Anlage könnte als beidseitige Fassadenmodulbauweise an der Lärmschutzwand zum Gewerbegebiet gebaut werden. Als Investor könnte die Gemeinde auftreten und das Betriebsrecht (Betrieb, Wartung, Abrechnung etc.) z.B. auf die Wadersloh Energie GmbH übertragen werden.
Die CDU beantragt auch die Prüfung, ob das Baugebiet in sog. Siedlungszonen eingeteilt werden kann. Hier käme z. B. eine Zone für Mehrfamilienhäuser (Stichwort sozialer Wohnraum), eine Zone für Flachdachbauten und eine Zone für Bebauungen mit Pult-/Spitz- oder Satteldächern etc. in Frage.