Auch 2020 ist der Jahresabschluss der Gemeinde positiv

Ausgleichsrücklage steigt auf fast 3,3 Mill. Euro

Im Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde und im letzten Hauptausschuss wurde die Jahresabschlussrechnung 2020 vorgestellt und, da es keine Beanstandungen gegeben hat, genehmigt.
Klaus Grothues konnte als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses und stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses über die Entlastung des Bürgermeisters Christian Thegelkamp für das Haushaltsjahr 2020 abstimmen lassen. Diese wurde einstimmig angenommen. Da das positive Jahresergebnis in Höhe von 480.906,65 Euro errechnet wurde, stimmte der Hauptausschuss auch einstimmig dafür, dass diese Summe der „Ausgleichsrücklage“ zugeführt wird. Diese beträgt nun für die Gemeinde rund 3,28 Millionen Euro.

Bei der Ausgleichsrücklage handelt es sich nicht um echtes Geld, das irgendwo erspart und angelegt ist, sondern nur um eine buchungsmäßige Größe als Teil des Eigenkapitals.
Klaus Grothues, stellvertetender Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsauschusses der Gemeinde WaderslohKlaus Grothues, stellvertetender Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsauschusses der Gemeinde Wadersloh
 Trotzdem ist dieser Wert für die Gemeinde von großer Bedeutung. Sie dient insbesondere zur Abfederung von Schwankungen der Gewerbesteuererträge, sodass die Kommune größere Planungssicherheit haben.

Gemäß §75 der Gemeindeordnung NRW muss der Haushalt der Gemeinde in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Weist nun die Abschlussbilanz eines Jahres ein negatives Saldo auf, kann die Ausgleichsrücklage um den Fehlbetrag vermindert werden und der Haushalt gilt rechtlich als ausgeglichen. Ist die fiktive Ausgleichsrücklage aufgezehrt und nicht wieder aufgefüllt, beginnt eine Kommune bei nicht ausgeglichenem Jahresabschluss ihr Eigenkapital zu verbrauchen.

Dann ist es nicht mehr weit, bis ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufgestellt werden muss. Die nächste Stufe wäre das Nothaushaltsrecht. Jede Sonderausgabe einer Kommune muss dann von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Gar nicht so selten in Nordrhein-Westfalen!