Im letzten Bauausschuss wurde ausführlich über den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen in allen drei Ortsteilen diskutiert. Parteiübergreifend sprachen sich die Fraktionen für eine rasche Verbesserung der momentanen Situation in Wadersloh aus. Für die zentral in den Ortsteilen gelegenen Haltestellen soll möglichst bald die Ein- und Ausstiegssituation verbessert werden.
Als vordringlich wurden die Haltestelle Wadersloh/Kirche, Wadersloh/Seniorenheim und Gymnasium Johanneum/Mauritz genannt. Wichtige Haltestellen in Liesborn sind am Bahnhof und an der Lippstädter Straße sowie in Diestedde an der Münsterstraße (B 58)/Abzweig Oelde. Das Land beteiligt sich an den Kosten mit bis zu 90%. Der Antrag aus Wadersloh ist bereits gestellt.
Strittig war im Bauausschuss nur die Anzahl der vordringlich umzubauenden Haltestellen. Die FWG-Fraktion forderte sogar, dass alle Bürgerbushaltestellen umgebaut würden, obwohl der DWL-Bürgerbusverein Wadersloh e.V. auf Nachfrage keine Anpassungswünsche äußerte, da das neue Niedrigflurfahrzeug auch für Menschen mit Beeinträchtigung oder Hilfsmitteln geeignet ist. Dieser Antrag wurde deshalb im Ausschuss abgelehnt. Auch dem Wunsch, alle Haltestellen langfristig barrierefrei auszubauen, wird man auch in den nächsten Jahren noch nicht nachkommen können.
Dank der Landesgartenschau ist diese Bushaltestelle in Bad Iburg bereits vorbildlich barrierefrei angelegt worden. Die Verwaltung erläuterte bei Abfassung der Niederschrift der Bauausschusssitzung noch, dass im Nahverkehrsplan nur Empfehlungen ausgesprochen werden.
Betrachtet sollen vor allem die
Fahrgastnachfrage,
die
Bedeutung als Umsteigehaltestelle,
das
Vorhandensein von Einrichtungen mit Bedeutung für Mobilitätseingeschränkte und Senioren im Nahbereich und die
Einstiegssituation an der vorhandenen Haltestelle.
Auf einen barrierefreien Ausbau kann verzichtet werden, wenn unter 50 Ein- und Aussteiger pro Schulwerktag gezählt werden oder die räumlichen Bedingungen (z.B. Gehweg zu schmal für einen Rollstuhl) nicht gegeben sind. Auch die Kosten dürfen für einen Umbau nicht unverhältnismäßig hoch sein.