Neues Denkmalschutzgesetz erhöht Einflussmöglichkeiten der Kommunalpolitik

CDU-Fraktion für die Erhaltung des Fachwerkbau-Ensembles im Liesborner Außenbereich

Die CDU-Fraktion war sich im letzten Ausschuss für Schule, Kultur und Sport (15.11.) schon einig, dass das Fachwerkbau-Ensemble in der Nähe der Lippstädter Straße in Liesborn auf die Liste der denkmalwürdigen Objekte in der Gemeinde gesetzt werden sollte. Nur um nicht überheblich mit der eigenen absoluten Mehrheit zu wirken, haben die CDU-Mitglieder im Ausschuss dem Wunsch der übrigen Fraktionen entsprochen und den Beschluss zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Entscheiden wird nun der Hauptausschuss am 5.Dezember.
Eigentlich unverständlich, dass der Fachausschuss auf das ihm zustehende Votum mit der Begründung verzichtet, man habe noch Beratungsbedarf. Der Mitteilungstext der Gemeinde war sehr ausführlich und wie die CDU-Fraktion hätten auch die anderen Fraktionen beim Eigentümer schon lange vorher sich ein Bild von der einzigartigen Anlage in Liesborn machen können.
Etwas abseits der Lippstädter Straße in Liesborn stehen die Fachwerkhäuser, die nun auf Bitten des Eigentümers unter Denkmalschutz gestellt werden sollen.Etwas abseits der Lippstädter Straße in Liesborn stehen die Fachwerkhäuser, die nun auf Bitten des Eigentümers unter Denkmalschutz gestellt werden sollen.
Dass der von der Gemeinde wie in solchen Fällen übliche Ortstermin eine Stunde vor Ausschussbeginn für eine Entscheidung nicht ausreichend sein würde, musste eigentlich vorher schon klar gewesen sein. Aus der Vorlage zum TOP 7 – „Unterschutzstellung einer Hofanlage…“ ging eindeutig hervor, dass durch die Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW im April 2022 zusätzliche Denkmalkategorien auf Ebene der Bedeutungsgründe aufgenommen wurden, die bei dieser Anlage in Liesborn anzuwenden sind.

Wichtig ist aber auch zu wissen, dass nach dem neuen Gesetz nun die Städte und Gemeinden als „Untere Denkmalbehörde“ erste Ansprechpartner von Denkmal-Eigentümern sind. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, entgegnete damals Kritikern dieser Novellierung: „ Nach 42 Jahren dürfen die Städte und Gemeinden auch mal mehr Verantwortung bekommen.“

Knackpunkt für eine sofortige Unterschutzstellung war für einige Kommunalpolitiker wohl die noch fehlende Baugenehmigung für die zum Haupthaus seit 1990 hinzugefügten Nebengebäude. Dieses sind ein Zweiständer-Deelenhaus, ein Backhaus, eine Remise, eine kleine Brennerei, ein Holzschuppen und ein spektakulärer Speicher. Bürgermeister Christian Thegelkamp wies aber darauf hin, dass bei dem Votum für die Unterschutzstellung der Gebäude die fehlende Baugenehmigung nicht relevant sei. Darüber entscheide die zuständige Baubehörde, die Kreisverwaltung in Warendorf.

Aufgrund der Bedeutung zur Kategorie „Kunst und Kulturgeschichte“ ist nach Auffassung der Unteren Denkmalbehörde das gesamte Gebäudeensemble schützenswert. Diese einzigartige Konstellation hat ein weitreichendes Alleinstellungsmerkmal in der Gemeinde Wadersloh und darüber hinaus.