NKN beantragt Überarbeitung der „Vorgartensatzung“

In der Umsetzung nur mit Kontrollen erfolgsversprechend

In der letzten Hauptausschusssitzung vor der Sommerpause wurde ein Antrag vom Wadersloher Netzwerk Klimaschutz und Nachhaltigkeit (NKN) gestellt, dessen Tragweite sofort auffiel, da er u.a. von den Sprechern aller Arbeitsgemeinschaften des NKN unterschrieben war. Das sind die AG Bauen und Stadtentwicklung, AG Baum & Hecke, AG Bildung, AG Energie, AG Landwirtschaft, AG Mobilität und AG Umweltschutz vor Ort/Vorgartensatzung. Der Antrag wurde im Hauptausschuss zur weiteren Beratung in den nächsten Umweltausschuss am 17. August verwiesen.

Worum geht es? Die Arbeitsgemeinschaften des NKN stellten den Antrag auf Änderungen und Ergänzung der Satzung über Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der Grundstücke in der Gemeinde Wadersloh und beantragten ergänzend die Kontrolle der Einhaltung der dann gültigen „Vorgartensatzung“.
Stabgitterzäune mit Platikbändern sind keine ökologisch sinnvolle Einzäunung von GrundstückenStabgitterzäune mit Platikbändern sind keine ökologisch sinnvolle Einzäunung von Grundstücken
Vorgärten und Gärten können für den immer wichtiger werdenden Klima- und den Artenschutz, für den Schutz des Grundwassers und den Hochwasserschutz eine immense Rolle spielen, wenn sie denn naturnah gestaltet werden. Sie stellen einen teilöffentlichen Raum dar, der der Naherholung dient und somit dem Wohle der Allgemeinheit.

Begründet wird der Antrag, mit dem sich die Lokalpolitiker demnächst befassen werden, mit der im Jahre 2018 erlassenen Bau O NRW, die im §8 bereits festlegt: „Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind
1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
2. zu begrünen oder zu bepflanzen.“

Die derzeitig gültige sogenannte Vorgartensatzung der Gemeinde beinhaltet ähnliche Regelungen, die in der Realität aber leider immer mehr missachtet werden. Das Netzwerk Klimaschutz und Nachhaltigkeit beantragt daher, die derzeitige Vorgartensatzung den ökologischen Erfordernissen anzupassen und folgende Ergänzungen bzw. Änderungen vorzunehmen:

- §3, Abs. 2 Reduzierung des zulässigen versiegelten Flächenanteils von 70% auf 60%.
- Verbot von Schottergärten, undurchlässigen Betonzäunen, Stabgitterzäunen mit Plastikbändern, Gabionen, Kunstrasen und Plastikbäumen.
- Begrenzung der Einfriedung auf das zulässige Höchstmaß.