Sicherung der Regenrückhaltebecken bleibt Thema in Wadersloh

Auch die rechtliche Überprüfung folgt weitgehend der Meinung der CDU-Fraktion

Auslöser für die von der Verwaltung beauftragte rechtliche Überprüfung war der von der CDU seinerzeit im Bauausschuss gefasste Beschluss, Regenrückhaltebecken nicht ungeprüft grundsätzlich mit Zäunen von 180 cm zu versehen. Jede einzelne Anlage zur Regenrückhaltung wurde seinerzeit von der CDU nach sachlichen Kriterien, um die sehr unterschiedlichen Gefahrenlagen vernünftig und angemessen zu beseitigen. Teils Zäune, wo sie erforderlich sind, teilweise mit Begrünung, aber auch mittels dichter Hecken. Teils keine zusätzliche Sicherung, weil die Lage und Ausprägung der Anlagen das aus Sicht der CDU-Fraktion auch nicht erfordert.


Auch das als Biotop angelegte RRB in Liesborn am Westkamp sollte nach Ansicht der Verwaltung mit einem 1,80 m hohen Zaun versehen werden. Die CDU-Fraktion stimmt dagegen und bekam nun Unterstützung von der Anwaltskanzlei.Auch das als Biotop angelegte RRB in Liesborn am Westkamp sollte nach Ansicht der Verwaltung mit einem 1,80 m hohen Zaun versehen werden. Die CDU-Fraktion stimmt dagegen und bekam nun Unterstützung von der Anwaltskanzlei.
Anhand von Luftbildern wurden die Abwägungsergebnisse der CDU im Ausschuss sehr detailliert erläutert und nur mit den Stimmen der CDU auch so entschieden. Der von der SPD, der FDP und der FWG unterstützte Vorschlag der Verwaltung, ohne Prüfung des Einzelfalls für alle Anlagen einen Rundumzaun von 180 cm zu bauen, war damit abgelehnt.

Mit diesem Abstimmungsergebnis mochte  Bürgermeister Christian Thegelkamp sich nicht abfinden und beauftrage die rechtliche Prüfung durch die Anwaltskanzlei Domernicht, v. Bredow, Wölke. Rechtsanwalt Wölke stellte im letzten Bauausschuss nun seine Prüfungsergebnisse vor. Entgegen der Ansicht der Verwaltung sind danach sehr wohl Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Des Weiteren stellte er fest, dass sehr unterschiedliche Sicherungsmöglichkeiten gewählt werden können und teilweise auch ganz darauf verzichtet werden darf. Insbesondere die umstrittene Zaunhöhe legt er auf nur 125 cm fest, noch unter dem Wunsch der CDU, 140 cm.

Wichtig sei, dass jeder Einzelfall nach festgelegten Kriterien genau zu bewerten und zu entscheiden sei. Im Ergebnis zitierte er ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach „nur solche Sicherungsvorkehrungen zu treffen sind, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise (Kinder) für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren und die nach den Umständen nach zuzumuten sind.“

Damit bestätigte er sehr eindrucksvoll die Sichtweise der CDU-Fraktion und überwiegend auch schon die gefassten Beschlüsse zu den einzelnen Regenrückhaltungen. Auf Basis der Stellungnahme des Rechtsanwaltes wird die CDU in der Fraktion erneut beraten mit dem Ziel, weiterhin eine vernünftige, rechtssichere, aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbare Entscheidung zu jeder einzelnen Anlage zu treffen.