Keine 1,80 m hohen Zäune für die Regenrückhaltebecken

Bürgermeister Christian Thegelkamp lässt CDU-Vorschlag juristisch überprüfen

Rückblende. Das Thema ist nicht neu. Es geht um die Einzäunung der Regenrückhaltebecken (RRB) in allen drei Ortsteilen. Alte und neue, man könnte sie zu einem Teil auch Regenrückhaltesenken nennen. Aber die Bezeichnung ist nicht ausschlaggebend, so wie es bis heute keine rechtssichere Festlegung gibt, ob und wie hoch RRB eingezäunt werden müssen. Schon in der letzten Legislaturperiode war das ein großes Thema. Damals ging es um die RRB in Diestedde, von denen inzwischen eines auch auf Betreiben der CDU wegen der Nähe zu einem Spielplatz mit einer Buchenhecke gesichert wurde. Der Bauausschuss im März 2021 hatte nun über die RRB in Liesborn und Wadersloh zu entscheiden. Die CDU-Mitglieder im Ausschuss folgten wieder nicht dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung, die ohne Augenmaß und Differenzierung alle RRB mit einem 1,80 m hohen Zaum sichern wollte.

Die CDU hatte jedes RRB unter die Lupe genommen und im Ausschuss darauf hingewiesen, dass die RRB teilweise absichtlich großflächig angelegt seien, damit sie auch ohne hohe Zäune keine Gefahr für spielende Kinder in der Nähe bedeuteten. Mit der CDU-Mehrheit im Ausschuss, die FDP enthielt sich, wurde der Beschluss gefasst, dass nur an bestimmten Stellen ein 1,40 m hoher Zaun angelegt werden solle. Nun lässt BM Christian Thegelkamp diesen Beschluss von einem Anwalt seiner Wahl überprüfen.
Auch das RRB am Rande des Baugebiets Westkamp in Liesborn soll nach dem Willen des Bürgermeisters einen 1,80 m hohen Zaun bekommen. Die CDU-Fraktion lehnt das ab.Auch das RRB am Rande des Baugebiets Westkamp in Liesborn soll nach dem Willen des Bürgermeisters einen 1,80 m hohen Zaun bekommen. Die CDU-Fraktion lehnt das ab.
Grundsätzlich kann der BM alle Beschlüsse überprüfen lassen, wenn er Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit hat. Das ergibt sich aus der Gemeindeordnung. Dazu darf er eine rechtliche Auskunft einholen, auch von einer rechtskundigen Person außerhalb der Verwaltung. Kommt er dann zu dem Ergebnis, dass der Beschluss aus seiner Sicht rechtswidrig ist, muss er Widerspruch einlegen, den der Rat dann zum Beschluss vorgelegt bekommt. Wird der Beschluss nicht geändert, muss der Bürgermeister ihn beim Kreis beanstanden.

Alles in Ordnung, aber bisher gab es so etwas bei uns noch nicht! Im vorliegenden Fall liegt der Bürgermeister mit seiner pauschalen Forderung nach 1,80 m hohen Zäunen sehr weit entfernt von den moderaten Vorstellungen der CDU-Fraktion. Wir glauben, dass die jeweilige Prüfung im Einzelfall auch andere Ergebnisse zulässt, um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten. Dabei dürfen aus unserer Sicht auch die Belange des Umwelt- und Naturschutzes eine Rolle spielen, was BM Christian Thegelkamp verneint.

Die Verwaltung konnte trotz intensiver Beauftragung durch uns auch nicht nachvollziehbar darlegen, dass die CDU falsch liegt. Es gibt in der Fachliteratur auch Hinweise, dass andere Sicherungen als Zäune möglich sind, bei denen Umweltbelange berücksichtigt werden dürfen, insbesondere Heckenpflanzungen. In seiner Ansicht zu den RRB war der Bürgermeister immer klar mit der Forderung nach den Maximallösungen und seine Haltung, dass die ausschließlich von der CDU getragenen Beschlüsse aus seiner Sicht rechtswidrig seien. Den Beweis konnte er bisher aber nicht antreten.

Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Wadersloh ist sich sicher, dass unsere Entscheidungen rechtmäßig sind und konform mit der Pflicht zur Sicherung von RRB unter Berücksichtigung auch von Naturschutzbelangen. Weil noch weitere RRB demnächst auf die Tagesordnung des Bauausschusses kommen werden, handelt der Bürgermeister aus seiner Sicht konsequent, er ist da offen und klar und kämpft für seine Überzeugung, das ist bei uns, den Mitgliedern der CDU, aber auch nicht anders.