Geldverbrennung in Liesborn

Egoismus und Erbsenzählerei führt zum Einspruch gegen den Bebauungsplan „Sommerkamp“

Um es gleich vorweg zu nehmen, die Baugenehmigungen für die geplanten Häuser im Liesborner Baugebiet Sommerkamp, das an der Osthusener Straße an das Gebiet Kirchhusen anschließt, haben Bestandsschutz. Nach wie vor können Grundstückseigentümer im Sommerkamp auch Baugenehmigungen bekommen, doch es ist sinnvoll, diese beim Kreis Warendorf zu beantragen. Leider ist dies etwa 1000 Euro teurer als das Freistellungsverfahren, das die Gemeinde ausstellen kann, wenn alle Vorschriften des Bebauungsplans vollständig eingehalten werden.

Doch nun zum eigentlichen Ärgernis. Ein Anlieger der Osthusener Straße hat Einwände gegen den seit Juli 2019 gültigen Bebauungsplan Sommerkamp angemeldet. Für die Begründung dieses Normenkontrollantrags benötigte er fast ein Jahr! Gerügt wurden fehlende umweltbezogene Informationen, die für das „beschleunigte Verfahren“, das es seit 2017 gibt, aber gar nicht nötig sind.
Er rügte auch, dass in der damaligen Bekanntmachung der Offenlage, der Hinweis gegeben wurde, „Stellungnahmen könnten schriftlich oder zur Niederschrift“ vorgebracht werden. Es wurde also nicht klar, dass Stellungnahmen etwa auch per E-Mail vorgebracht werden könnten. Die Rechtslage hierfür ist noch nicht eindeutig, denn das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu noch keine Entscheidung getroffen.



Gegen den Bebauungsplan Sommerkamp läuft ein Normenkontrollverfahren, der Bauausschuss hat kleine Korrekturen beschlossen, die die Rechtssicherheit erhöhen.Gegen den Bebauungsplan Sommerkamp läuft ein Normenkontrollverfahren, der Bauausschuss hat kleine Korrekturen beschlossen, die die Rechtssicherheit erhöhen.
Damit der Bebauungsplan nicht aus diesem Grund eventuell aufgehoben wird, hat der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung nun ein ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Sommerkamp auf den Weg gebracht und vorsorglich ergänzende gutachterliche Stellungnahmen zum Verkehrs- und Gewerbelärm und zur Belastung des Plangebiets mit landwirtschaftlichen Gerüchen eingeholt. „Schnüffelnasen“ wie vor einigen Jahren am Wadersloher Baugebiet Lechtenweg mussten aber nicht eingesetzt werden! Auch musste die Planung in Liesborn nicht verändert werden, alles ist im grünen Bereich! Leider kostet der Normenkontrollantrag unnötig viel Geld, der Gemeinde und den Bauwilligen, die nun bis auf weiteres ihren Bauantrag über den Kreis einreichen sollen.