Ausschuss und Verwaltung sind sich einig

Ehemalige Gaststätte Schleutker in Liesborn-Göttingen soll kein „Denkmal“ werden.

 Eine Kehrtwende in Sachen Denkmalschutz scheint in Sicht zu sein. Bisher waren Entscheidungen des Denkmalamtes Münster auch für die Gemeindeverwaltung eher unumstößlich und der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport bzw. der Gemeinderat sollte nur zustimmen, da andernfalls der Kreis oder Münster anderslautende Beschlüsse beanstanden oder einfach ignorieren würde.

Das hat schon in der letzten Legislaturperiode die CDU-Fraktion anders gesehen und vor Ort die Objekte besichtigt, mit den Eigentümern gesprochen, sich nach deren Plänen erkundigt und anschließend unabhängig entschieden.

Die ehemalige Gaststätte „Schleutker“ ist ein kleines Fachwerkhaus, erbaut 1801 mit diversen späteren Anbauten. Im Hauptgebäude waren ursprünglich neben der Wohnung ein kleiner Stall und eine Gaststätte, für die 1850 und 1907 Fachwerkanbauten für einen Saal errichtet wurden. Das Gebäude an der Göttinger Straße in der Nähe des Möbelhauses Weber ist seit neun Jahren unbewohnt.

Die ehemalige Gaststätte Schleutker in Liesborn-GöttingenDie ehemalige Gaststätte Schleutker in Liesborn-Göttingen
Selbst der Gutachter aus Münster glaubt nicht, dass eine zum dauerhaften Erhalt notwendige Sanierung wirtschaftlich zumutbar sei, trotzdem ist er nach fachlicher Überprüfung zu der grundsätzlichen Auffassung gelangt, dass es sich hier um ein Denkmal im Sinne des § 3 Abs.1 Denkmalschutzgesetze NRW handelt.

Er lässt aber der Erbengemeinschaft zumindest die Tür einen Spalt offen, indem er auch schreibt: „Sollte der Erhalt des Hauses nicht möglich sein, wäre nun noch als Auflage zur denkmalrechtlichen Erlaubnis des Abbruchs zu fordern, dass einige Bauteile zu bergen seien". Es wird jedoch auch verlangt, dass der Eigentümer die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der notwendigen Sanierung auf eigene Kosten schlüssig nachweist. Dies ging auch der Wadersloher Gemeindeverwaltung zu weit, denn dafür müsste die Erbengemeinschaft ein umfangreiches Gutachten in Auftrag geben, dass unnötig viel Geld kostet, zumal das Ergebnis des Gutachtens auf der Hand liegt.

Deshalb schlug die Verwaltung den Kommunalpolitikern vor, die Gaststätte nicht unter Denkmalschutz zu stellen und bei Abbruch des Gebäudes einige Bauteile (Türen, Treppen, Fenster) zu bergen. Dieser Beschlussvorschlag für den Rat wurde mehrheitlich angenommen, obwohl die FWG-Fraktion noch vorher einen Ortstermin einforderte, doch den hätte die Fraktion auch ohne die Verwaltung machen können.