Nochmals ausführlich zu den Regenrückhaltebecken

Fast zwei Kilometer Zaun, 1,80 Meter hoch an der Eichenallee, dem Berkenweg und der Hagedornstraße, damit nahezu die gesamte Einzäunung eines sehr schönen Diestedder Baugebietes nach Norden und Westen, das will nur die SPD…(Fortsetzung unter WEITER)


Schade, dass die SPD-Fraktion die Diskussion und unsere Entscheidung verkürzt und überwiegend falsch darstellt, aber der Wahlkampf hat wohl begonnen. Natürlich ist die CDU nicht grundsätzlich gegen die Einzäunung von Regenrückhaltebecken, wenn diese erforderlich ist. Das wurde so auch zum Regenrückhaltebecken an der Diestedder Straße in Wadersloh beschlossen. Allerdings sollte der rechtstechnische Begriff Regenrückhaltebecken hier einmal erläutert werden.

Es gibt sie in unserer Gemeinde als klassisches Becken mit steilen Mauern oder Betonwänden, als Teiche mit relativ steilen Böschungen als auch als großzügig angelegte Bodensenken oder sehr ausgeweiteten Gräben mit Bewuchs. In der Sitzung des Ausschusses ging es nur um die Regenrückhaltung Eichenallee/Berkenweg, nördlicher Teil von Diestedde. Deshalb sollte auch nur für diesen Einzelfall entschieden werden, ob und welche Sicherung erforderlich ist. Unsere Argumentation, die vom Sprecher der CDU Rudi Luster-Haggeney im Ausschuss so vorgetragen wurde, lautete wie folgt: Einzäunung von Regenrückhaltebecken, hier die Senken/Gräben in Diestedde, Eichenallee/Berkenweg

• Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie eine Regenrückhalteeinrichtung zu sichern ist.

• Der Gemeinde-Versicherungs-Verband (GVV) betonte auch, dass es nur Empfehlungen gebe, die Regenrückhalteeinrichtungen in Wadersloh seien aber so ausgestattet, dass eine grobe Fahrlässigkeit auf keinen Fall erkennbar ist, dass mit en bestehenden Sicherungen im Einzelfall eine Schadenregulierung gesichert ist. Ob überhaupt Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, ließ der Vertreter Herr Schink offen. Es wurde nicht deutlich, warum der GVV überhaupt in Wadersloh tätig geworden ist und die Einrichtungen in den Blick genommen hat.

• Ein Unfall an einer Regenrückhalteeinrichtung der Gemeinde Wadersloh ist in zurückliegenden Jahrzehnten nicht bekannt geworden. Auch darüber hinaus konnte bisher durch die Verwaltung kein Fall ermittelt werden, bei dem Mitarbeiter einer Kommune nach einem Schadensereignis in die Verantwortung genommen wurden.

• Die Regenrückhalteeinrichtung liegt innerhalb eines Bebauungsplanes, bei dem die Träger öffentlicher Belange gehört wurden und geprüft haben, damit auch der Kreis Warendorf. Eine Beanstandung wegen einer fehlenden Einzäunung hat es nicht gegeben.

• Seinerzeit wurde bei der Planung des Baugebietes auf mindestens zwei Grundstücke verzichtet, um so ein sehr naturnahes Gebiet für die Regenrückhaltung zu haben, das wegen des geringen Gefahrenpotentials ohne Zäune auskommt und sich damit viel besser in die Umgebung einfügt.

• An der Eichenallee/am Berkenweg sind nur Gräben sowie eine Senke mit schrägen Böschungen vorhanden. Bei eintretendem Wasser durch Starkregen sind auch Kinder in der Lage, diese Senken/Gräben mit den recht flachen Böschungen wieder zu verlassen.

• Ansonsten befindet sich in den Einrichtungen regelmäßig sehr wenig bis gar kein Wasser, so dass die Gefahrenlage hier eher theoretischer Natur ist. Bei anderen Gewässern gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht auch, wird aber regelmäßig ohne Zäune erfüllt.

• Andere Städte und Gemeinden sichern die Regenrückhalteeinrichtungen in sehr abgestufter Form, angefangen natürlich auch von Zäunen bis zu niedrigen Hecken, aber eben auch in gar keiner besonderen Form, bzw. nicht vollumfänglich.

• Andere Gewässer nicht nur in unserer Gemeinde werden gar nicht besonders gesichert, teilweise werden sogar extra Bauwerke geschaffen, um leichter an Gewässer, auch schnell fließende Gewässer zu kommen, den Wasserbereich erlebbar zu machen. (z. B. neue Treppenanlagen an Flüssen in Rheda-Wiedenbrück und Lippstadt; das Klassenzimmer im Wasser in Haltern; kleine Bootsanleger für Kanus, usw.). Sicher wird man immer ein theoretisches Restrisiko argumentieren können, das aber aus Sicht der CDU nicht mit baulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung eines vernünftigen Einsatzes finanzieller Mittel in Gänze beseitigt werden kann. Letztlich können wir als Kommune dem Bürger nicht den letzten Rest seiner Eigenverantwortlichkeit nehmen und jegliches Lebensrisiko durch bauliche Maßnahmen beseitigen. Dass große Einlassrohre zu sichern sind, steht hier außer Frage und bedürfen keines Beschlusses. Sollte jetzt ein Teil der Böschungen mit einer Hecke gesichert werden, werden wir dem zustimmen.

Nicht zur Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht, sondern einzig aus ökologischer Sicht, weil Hecken ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren sind, CO 2 binden und den Bereich optisch deutlich aufwerten. Zäune an dieser Stelle auf einer so langen Strecke sind hier aus oben genannten Gründen nicht erforderlich, belasten das Landschaftsbild und verbrauchen deshalb unnötig Ressourcen. Damit zeigen wir ganz deutlich, dass wir, die CDU-Fraktion, die Risiken sehr wohl abgewogen haben und zu einer nachvollziehbaren, rechtsicheren Entscheidung für den Ortsteil Diestedde gekommen sind.

Letztlich beschlossen wurde nur für diese eine Regenrückhaltung: Die Senke an der Hagedornstraße wird mit einer Hecke gesichert, die Eichenallee und der Berkenweg bedürfen keiner besonderen Sicherung. Sicherungsmaßnahmen an allen weiteren Regenrückhaltungen werden gesondert und einzeln beraten.

Erst kürzlich wurden Regenrückhalteeinrichtungen in Liesborn und Wadersloh nur mit Zäunen von 130 cm Höhe eingezäunt, also sehr abweichend vom ursprünglichen Vorschlag des Bürgermeisters. Er selbst ist in den zurückliegenden Beratungen bereits zur Erkenntnis gelangt, dass von den 16 Regenrückhalteeinrichtungen in der Gemeinde nur noch acht besonders mit Zäunen gesichert werden sollten, die auch nicht mehr 180 cm hoch sein müssen.

Auch der Blick in umliegende Kommunen zeigt, dass die Sachlage durchaus sehr differenziert betrachtet und gelöst wird, weil es eben nur Richtlinien gibt, die im Einzelfall zu prüfen sind. Danach sind auch Hecken zulässig, die natürlich ökologisch wertvoll sind und viel besser ins Dorfbild passen, als fast zwei Meter hohe Zäune. Deshalb werden wir auch in Zukunft jede Einrichtung gesondert betrachten und Verantwortung übernehmen, Verantwortung für die Kinder unserer Gemeinde, aber eben auch darüber hinaus. Eine Vollkaskomentalität, wie sie die SPD gerne hätte, um selbst keine Verantwortung übernehmen zu müssen, ist sehr teuer und erreicht sicherlich nicht das Ziel. Wie die SPD auf die Idee gekommen ist, obwohl das gar nicht Thema des Beratungspunktes war, den Antrag erneut zu stellen, plötzlich alle 16 Regenrückhaltungen ohne Rücksicht auf Prüfung mit hohen Zäunen zu versehen, werden nur sie erklären können.

Dieser Antrag wurde von ihnen in der Sitzung des Bauausschusses am 08. März schon mal gestellt und abgelehnt. Auch jetzt konnten sich nur die drei Mitglieder der SPD für diesen aufgewärmten Antrag erwärmen. Entscheidungen bleiben immer das Ergebnis von Bewertungen der Gesamtthematik, die auch den Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar vermittelbar sein muss.

Da können die Ergebnisse der Fraktionen unterschiedlich ausfallen, letztlich entscheidet dann die Mehrheit, auch, wenn es der SPD schwerfällt, das zu akzeptieren. In der Diskussion zum Thema war die Aussage vom SPD-Ratsherr Jan Smyczek interessant und wegweisend. „In diesem Zusammenhang interessiert mich die Meinung der Bürger, ob sie das gut finden oder nicht, überhaupt nicht.“

Wir übernehmen auf jeden Fall Verantwortung für unsere Gemeinde in all seinen Facetten, die Meinung der Bürgerinnen und Bürger spielt dabei eine herausragende Rolle.